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   VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99   

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VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99 (https://dejure.org/1999,18750)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.1999 - VfGBbg 7/99 (https://dejure.org/1999,18750)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 7/99 (https://dejure.org/1999,18750)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VerfGGBbg, § 51 Abs. 2; VerfGGBbg, § 47 Abs. 3; VwGO, § 93
    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie; Wiedereinsetzung

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1167
  • NJ 2000, 89 (Ls.)
  • DVBl 2000, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    In solchen Fällen wird die Verfassungsbeschwerde nicht als verspätet angesehen, wenn sie innerhalb der ab Inkrafttreten der Verordnung gerechneten Frist erhoben wird (s. BVerfGE 68, 319, 324 f. [zur Bundesärzteordnung mit nachfolgender Gebührenordnung]).

    Ein späterer Fristbeginn kommt also dann in Betracht, wenn der Inhalt des Gesetzes durch eine andere Rechtsvorschrift nachträglich ausgefüllt (vgl. Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 2. Aufl. 1988, Rn. 1136; ähnlich Dörr, Die Verfassungsbeschwerde in der Prozeßpraxis, 2. Aufl. 1997, Rn. 288 f.) und insofern eine neue Rechtslage geschaffen wird (vgl. BVerfGE 68, 319, 325).

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    - VfGBbg 4/99 -.

    Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 6/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    - VfGBbg 6/99 -.

    Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    Unter diesen Umständen bestünde, hielte man eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Vertragsgesetzes und damit inzident auch des Vertragsinhalts nicht sogleich für zulässig, die Gefahr, daß das Land zwischenzeitlich an Verträge gebunden wäre, deren Inhalt gegen die Verfassung verstößt (so für völkerrechtliche Verträge des Bundes BVerfGE 1, 396, 413).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    Die Beschwerdebefugnis wird vielmehr ausschließlich unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob das Vertragsgesetz bzw. der Vertrag überhaupt Auswirkungen auf die als verletzt gerügte Rechtsposition haben kann (vgl. z.B. BVerfGE 89, 155, 171 f. - Vertrag über die Europäische Union -).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Gültigkeit von Gesetzen richten, nicht beliebig, sondern nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zulässig sein sollen (vgl. BVerfGE 76, 107, 116).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Vertragsgesetze ab ihrem Inkrafttreten einer Überprüfung zugänglich sind, ja sogar schon dann angegriffen werden können, wenn die Ausfertigung des Vertragsgesetzes und die Verkündung noch ausstehen (s. BVerfGE 24, 33, 53 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95

    Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    Diese gesetzliche Transformation ist - anders als der Staatsvertrag als solcher - ein Akt der Staatsgewalt ausschließlich des Landes Brandenburg und unterliegt damit der Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht (s. näher Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 127 f.).
  • BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69

    Steinkohle-Anpassungsgesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
    Fristbestimmungen wie § 51 Abs. 2 VerfGGBbg sind wegen der Reichweite, die eine (kommunale) Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz hat, eng auszulegen (ebenso zu § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfGE 29, 83, 97 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    - VfGBbg 7/99 -.

    Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 6/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    - VfGBbg 7/99 -.

    Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

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